Archive für Kategorie: Personenfreizügigkeit

Die nur noch interimistisch tätige EU-Aussenbeauftragte Catherine Ashton hat uns, wie erwartet mitgeteilt, die EU denke nicht daran, image001mit uns die Personenfreizügigkeit neu zu verhandeln. Niemand in der Schweiz darf nun kneifen – niemand darf dieser Absage wegen die Arbeit an der Umsetzung des Art. 121a (BV) „Steuerung der Zuwanderung“ abblasen! Wir bleiben dran!

Nun, es geht ja nicht nur um die Personenfreizügigkeit. Bereits im Mai hat die EU uns ihre Vorstellung eines Verhandlungsmandates offenbart. NR Philipp Müller trifft mit seiner Analyse den Nagel auf den Kopf (Interview mit der „SonntagsZeitung“): „Mit dem Mandat liegt nun die Maximalforderung der EU auf dem Tisch. Unsere Forderungen sind andere. So wie die EU das im Mandat skizziert, wird es nie kommen.“ Die Schweiz wäre damit „das unsouveränste Land in Europa. Da könnten wir ja gleich beitreten“. Das ist kein Verhandlungsmandat, das ist ein Brüsseler-Diktat!

Die Initiative „Stopp der Masseneinwanderung“ kam zum richtigen Zeitpunkt. Ein Marschhalt und eine Besinnung sind für unser Land dringend notwendig, denn es geht um weit mehr als um die im Vergleich zu allen EU-Staaten exorbitante Zuwanderung in unser Land.

Die Schweiz kann die Streitfrage der Zuwanderung nur im Zuge einer grossen Revision der gesamten Beziehungen der Schweiz zur EU klären. Dabei müssen alle Streitfragen auf den Tisch, von Unternehmenssteuern bis hin zur Frage, welche Instanz Streit zwischen der EU und der Schweiz bei unterschiedlichen Rechtsauslegungen der Verträge klären soll.

Michael Ambühl, ehemaliger Staatssekretär im Eidgenössischen Finanzdepartement und Leiter des Staatssekretariates für internationale Finanzfragen (SIF), bringt es gegenüber dem „Handelsblatt“ auf den Punkt: „Anders wird es nicht gehen“.

image001 Aufgrund des arroganten Brüsseler Diktats den institutionellen Rahmen betreffend, müssen wir bereit sein, unsere Beziehung zur EU grundsätzlich zu überdenken,        d.h. alle bisherigen Verträge in Frage zu stellen, notfalls zu kündigen – neue Wege zu beschreiten! 

 

 

 

 

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„Eine Analyse“ – „Hart, aber direktdemokratisch“

“Tages-Anzeiger”, vom 11.02.2014, von Guido Kalberer; Link: http://www.tagesanzeiger.ch/kultur/diverses/Hart-aber-direktdemokratisch/story/19729452

Text (Auszug):

Wenn grosse Nationen über Entscheidungen kleiner Nationen sprechen, verhält es sich mitunter wie am Familientisch: Entweder loben die Eltern das Verhalten der Kinder und geben Ratschläge, wie sie es das nächste Mal noch besser machen können, oder sie tadeln sie und geben ihrem Missfallen darüber Ausdruck, was der Nachwuchs wieder angestellt hat. Wie gross die Gefahr ist, mit solcher Rhetorik nicht nur paternalistisch, sondern auch arrogant zu wirken, hat die Sendung «Hart, aber fair» am Montagabend eindrücklich gezeigt.

Roger Köppel, in Deutschland besser bekannt als jeder Bundesrat und die klare Nummer eins im Ranking der Schweiz-Erklärer und -Verteidiger, hat die Übergriffe vor allem von Ralf Stegner, der die Schweizer in einem Tweed als Spinner bezeichnete, souverän gekontert. Als ob es sich bei der Schweiz um ein weiteres Bundesland handle, sprach der stellvertretende Parteichef der SPD überheblich von den krassen Fehlern der Eidgenossen – während einmal mehr die Strassenumfragen, die der Sender einspielte, die Kluft aufzeigten zwischen dem, was die Politiker wollen, und dem, was das Volk will. Fast einhellig lobte das Fussvolk in Neuss die Schweizer, denen der ebenfalls in der Runde sitzende Journalist Rolf-Dieter Krause die Freiheit der Dummheit attestierte.

Erzieherische Gegenrede

Natürlich steht es jedem frei, Entscheidungen in Bausch und Bogen zu zerreissen. Nur besteht die schwierige Kunst des politischen Dialogs darin, auch im Zweifelsfall davon auszugehen, dass der andere recht haben könnte – ansonsten braucht niemand niemandem zuzuhören. Auch wenn man ganz anderer Meinung ist, muss die Berechtigung der gegenteiligen Position zumindest in Betracht gezogen werden. Dies gehöre unabdingbar, wie Roger Köppel schmallippig und entnervt wiederholte, zum Wesen der direkten Demokratie. …

Rhoenblicks Ergänzung.

In Deutschland herrscht das alternativlose Handeln vor – von ‚Denken‘ kann nicht die Rede sein; Beispiele: Energie-Wende, Euro-Krise.

 … Aufschlussreich für das ganze Gespräch war die Aussage von Dr. Ralf Stegner, dass man

über eine Angelegenheit wie die Einwanderung nicht mit einem Ja oder Nein abstimmen könne.

Wieso eigentlich nicht? Verstehen die Stimmbürger nicht, worum es geht? Oder ist eine solche Abstimmung gefährlich, weil sie in die Struktur eines Staates eingreift? Stegner, der sich bei anderer Gelegenheit für den Einbezug direktdemokratischer Elemente aussprach, müsste bestimmen, was eine halbdirekte Demokratie genau wäre – jedenfalls lässt sich der Verdacht nicht ausräumen, dass es jene Form von Demokratie wäre, bei der die gewählten Politiker die Freiheit hätten, eine Abstimmung je nach Ausgang und Resultat als richtig demokratisch gültig oder eben nur als halbdemokratisch zu bezeichnen.

Rhoenblicks Ergänzung:

Anders formuliert. Die deutschen Politiker wie Herr Dr. Ralf Stegner – genauer; die deutsche Politiker-Kaste – will festlegen, wozu ihre Untertanen etwas sagen dürfen und wo sie aus – von der Politiker-Kaste festgelegten political-correctness-Regeln – nichts sagen dürfen.

Warum? Weil die deutsche Politiker-Kaste Angst hat, das Ausland würde dann von Nazi-Deutschland reden. Aber so spricht das Ausland – zum Beispiel: Griechenland – sowieso und immer dann, wenn es die Deutschen als arrogant, besserwisserisch, frech erlebt: „Am deutschen Wesen mag die Welt genesen“ oder „Deutschland, Deutschland über alles …“

Israels Ministerpräsident Netanjahu, über die Bundeskanzlerin verärgert, erfrecht sich, der deutschen Bundeskanzlerin einen Hitlerschnauz unter die Nase zu halten und sie so fotografieren zu lassen! „Zum Spass“ – versteht sich – ?

„The Huffington Post“; Link: http://www.huffingtonpost.de/2014/02/25/netanjahu-merkel-hitler-bart_n_4853276.html?just_reloaded=1&src=sp&comm_ref=false

… Im Unterschied zur repräsentativen Demokratie bringt die direkte Demokratie regelmässig – mitunter rechtzeitig, aber nicht immer rechtmässig – Dinge an die Oberfläche, die im offiziellen Jargon der Politiker keinen Platz haben (dürfen). Auch wenn es unangenehm ist, gewisse Voten des Souveräns zu akzeptieren, zum Wesen der direkten Demokratie gehört es, diese ernst zu nehmen, auch wenn sie sich als Fehler entpuppen sollten.

[ARD], [SPD], [Weltwoche], [Stopp der Masseneinwanderung], [Deutschland], [Schweiz], [EU], [Europäische Union]

Adolf Muschg empfindet angesichts der Abstimmung „ein Stück Scham. Das Ergebnis zeige „einen tiefen Mangel an kosmopolitischer Substanz“.

Er gehe davon aus, dass sein Land für die Begrenzung der Zuwanderung einen hohen politischen Preis zahlen werde. Muschg forderte die EU am Montag dazu auf, nicht „windelweich“ zu reagieren. Die Schweizer sollten merken, was sie angerichtet haben.

In: „Deutschlandfunk“, vom 09.02.2014;

Link: https://www.facebook.com/deutschlandfunk/posts/488174654621983?stream_ref=10

Die Schweizer haben sich mit hauchdünner Mehrheit für eine Begrenzung der Zuwanderung ausgesprochen. In einer Volksabstimmung votierten 50,3 Prozent für die von der rechtskonservativen Schweizerischen Volkspartei auf den Weg gebrachte Initiative. Dies meldet das Schweizer Fernsehen unter Berufung auf die vorläufigen Ergebnisse aus den Kantonen. Die Initiative „Gegen Masseneinwanderung“, die die Regierung innerhalb von drei Jahren umsetzen muss, sieht jährliche Höchstzahlen sowie Kontingente für die Zuwanderung von Ausländern vor. Treffen wird eine Neuregelung vor allem EU-Bürger, die bisher ohne spezielle Genehmigung in die Schweiz ziehen können, wenn sie dort Arbeit haben. Brüssel hat bereits angekündigt, einen Verstoß gegen die Freizügigkeitsregelungen nicht hinzunehmen. In den vergangenen fünf Jahren kamen jeweils 80-tausend Einwanderer in die Schweiz, die meisten aus der EU. Das Land hat inzwischen einen Ausländeranteil von knapp 25 Prozent. – Soweit unsere Nachrichten.

Der Deutschlandfunk hat darüber mit dem Schriftsteller Adolf Muschg [geboren 1934] gesprochen.

„Schriftsteller Muschg schämt sich für Landsleute“

„Focus“, vom 10.02.2014; Link:http://www.focus.de/politik/ausland/volksabstimmung-in-der-schweiz-schriftsteller-muschg-schaemt-sich-fuer-landsleute_id_3603117.html

Er empfinde angesichts der Abstimmung „ein Stück Scham“, sagte Muschg im Deutschlandradio. Das Ergebnis zeige „einen tiefen Mangel an kosmopolitischer Substanz“.

Er gehe davon aus, dass sein Land für die Begrenzung der Zuwanderung einen hohen politischen Preis zahlen werde. Muschg forderte die EU am Montag dazu auf, nicht „windelweich“ zu reagieren. Die Schweizer sollten merken, was sie angerichtet haben. Die Eidgenossen hatten sich am Sonntag mit knapper Mehrheit dafür ausgesprochen, die Zuwanderung aus der EU zu drosseln und Höchstgrenzen festzulegen.

Rhoenblicks Kommentar:

Muschg spricht von „kosmopolitischer Substanz“ – bin ich der Einzige, der das nicht versteht?

Ich schäme mich über Adolf Muschg, denn …

Am 15. März 2010 veröffentlichte Adolf Muschg in der Berliner Tageszeitung „Der Tagesspiegel“ und im Schweizer „Tages-Anzeiger“ einen Beitrag, in dem er den ehemaligen Direktor der Odenwaldschule Gerold Becker gegen den Vorwurf des Missbrauchs mehrerer seiner Schüler verteidigte. Die Berichterstattung über die Missbrauchsvorwürfe …

[Gerold Ummo Becker (* 12. April 1936; † 7. Juli 2010 in Berlin) war ein deutscher Erziehungswissenschaftler und Pädagoge. Er war von 1972 bis 1985 Leiter der reformpädagogisch orientierten Odenwaldschule im Heppenheimer Stadtteil Ober-Hambach.

Im Abschlussbericht über die „sexuelle Ausbeutung von Schülern und Schülerinnen an der Odenwaldschule im Zeitraum 1960 bis 2010“ bezeichnen ihn die beiden unabhängigen Aufklärerinnen als „Haupttäter“ („Pädophiler in einem permanenten sexuellen Erregungszustand“);

Claudia Burgsmüller, Brigitte Tilmann: Abschlussbericht über die bisherigen Mitteilungen über sexuelle Ausbeutung von Schülern und Schülerinnen an der Odenwaldschule im Zeitraum 1960 bis 2010

Link:www.robertcaesar.files.wordpress.com/2010/12/odenwaldschule-abschlussbericht-17-dezember-2010.pdf

Christian Füller: Odenwaldtäter beim Namen genannt“; TAZ, 17. Dezember 2010;

Link: http://taz.de/!63045/

Quelle: Wikipedia; Link:http://de.wikipedia.org/wiki/Gerold_Becker

Gerold Becker hat bis zu seinem Tod seine pädophilen Handlungen als richtig betrachtet.]

… bezeichnete Muschg als „Kampagne“ und „Heuchelei“. Er stellte vielmehr eine Verbindung zwischen dem von dem griechischen Philosophen Platon formulierten „pädagogischen Eros“ [die alten Griechen waren pädophil – die Vornehmen unter ihnen konnten sich das leisten] und den von Becker nicht bestrittenen sexuellen Handlungen an mehreren seiner Schüler her.

Einen Tag darauf, am 16. März distanzierte sich der Chefredakteur des Tagesspiegels, Lorenz Maroldt, von Muschgs Beitrag in dem Leitartikel der Zeitung.

[Männedorf], [Pädophiler], [Pädophilie], [Kindsmissbrauch], [Tagi], [Tages-Anzeiger],

“Schweizer Europapolitik nach der SVP-Initiative” –

“Ein Haufen Fragen und noch mehr Antworten“image001

Die Einwanderungsinitiative hat ein politisches Erdbeben ausgelöst.

Gibt es eine «Guillotine» für Strom und Banken? Ein faktenreicher, aber nicht wertfreier Ratgeber für die neue Schweizer Europapolitik.

„NZZ“, vom 21.02.2014; von Simon Gemperli; Link: http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/ein-haufen-fragen-und-noch-mehr-antworten-zur-schweizer-europapolitik-nach-dem-ja-zur-svp-initiative-1.18247923

Text (Auszug)

Sistiert wurden, ohne Konnex zu Kroatien, auch die Verhandlungen über ein Stromabkommen. Was bedeutet das?

·         Die Verhandlungen über diesen Vertrag dauern schon seit 2007 an.

·         Die Sistierung kommt aber zu einem schlechten Zeitpunkt, weil der Startschuss für den Binnenmarkt Anfang 2015 fällt. Ohne Abkommen wäre die Schweiz wie in den meisten Wirtschaftssektoren nicht vom europäischen Markt abgeschnitten, hätte aber nicht gleich lange Spiesse wie die Konkurrenz.

·         Die Masseneinwanderungsinitiative ist aber nicht das einzige Hindernis auf einem Weg zu einem Stromabkommen.

Wie bei anderen Dossiers (Chemikalien, Finanzdienstleistungen, Lebensmittelsicherheit) hat die EU den Abschluss eines institutionellen Rahmenabkommens zur Vorbedingung gemacht.

Rhoenblicks Kommentar:

„Institutionelles Rahmenabkommen“ – das tönt nicht übel – ist aber nach der Absicht der EU für uns schlecht, nicht akzeptabel.

Die EU verlangt in diesem institutionellen Rahmenabkommen die automatische Übernahme von EU-Recht – das geht auf keinen Fall!

Sie verlangt einen dem Vertragswerk übergeordneten Gerichtshof, das ist verständlich und richtig. Aber die EU will uns den Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufzwingen – das kommt ebenfalls nie in Frage: Das wären FREMDE RICHTER!

Es ist unverständlich, warum die Schweizer Diplomaten nicht auf die Idee kommen, für dieses vielfältige und vielseitiger Vertragssystem Schweiz-EU nicht einen eigenen Gerichtshof zu fordern. Ein Gericht, das paritätisch aus Schweizern und EU-Staatsangehörigen zusammen gesetzt wäre.

Strom – ein Schweizer Trumpf!

Quelle. „Weltwoche“ Nr. 08/14, vom 22.02.2014; „Schweizer Trümpfe“; von Alex Reichmuth;

Link:  http://www.weltwoche.ch/weiche/hinweisgesperrt.html?hidID=550550

Rhoenblicks Kommentar;

Die diversen aufgekündigten Kooperations-Aufkündigungen sind gar nicht so gravierend für uns, denn sie lassen sich neu regeln. Nicht nur etwa beim Stromabkommen schneidet sich die EU mit der Sistierung sogar ins eigene Fleisch, Dann sollten sich die Schweizer endlich einmal bewusst werden, dass wir bisher immerhin den Zugang zum EU-Binnenmarkt anstrebten und die bilateralen Verträge ganz darauf gerichtet sind. Wir hätten uns eben auf den freien Markt (das ist ein grosser Unterschied) einrichten sollen, womit die EU heute keine Veranlassung zu Recht hätte, irgendwelche Kündigungen vorzunehmen.

Text (Auszug)

Versorgung mit elektrischer Energie

·         Die EU ist auf den Stromtransport durch die Schweiz angewiesen. Gemäss der Schweizer

Netzbetreiberin Swissgrid fliessen 11 Prozent des gesamten europäischen Stroms durch die Schweiz.

·         Die nun sistierten Verhandlungen über ein Stromabkommen begannen auf Initiative der EU.

Grund war der Ausfall einer Schweizer Leitung im September 2003, der in weiten Teilen Italiens zu einem Blackout geführt hatte.

·         Die Einbindung der Schweiz in die europäische Stromversorgung ist auch darum wichtig,

weil die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbaren Strom nur funktionieren kann, wenn die unregelmässig anfallende Solar- und Windenergie gespeichert werden kann.

Dies betrifft vor allem Deutschland, die Vorreiterin in Sachen Energiewende. Die Schweiz verfügt über Pumpspeicherkraftwerke mit insgesamt 1400 Megawatt Leistung, was eineinhalb grossen Kernkraftwerken (KKW) entspricht. Weitere Kapazitäten im Umfang von 3000 Megawatt sind im Bau – das ist die Leistung von 3 KKWs.

Gemäss der deutschen Zeitung „Die Welt“ war Deutschland im Februar 2012 sogar auf Notstrom für Bayern und Baden-Württemberg aus der Schweiz angewiesen. Damals war die Stromversorgung in Süddeutschland wegen fehlenden Gasnachschubs aus Russland gefährdet.

Ohne die Schweiz wären die Lichter ausgegangen.

Rhoenblicks Ergänzung:

Das kann sich ohne weiteres wiederholen. Denn, die Stromversorgung Deutschlands ist (noch) nicht sicherer geworden – im Gegenteil. Es werden ja nicht alle zukünftigen Winter so milde sein wie der, der jetzt zu Ende ist.

EU-Arroganz – das EFD beugt sich!

„Brüssel sistiert Verhandlungen selektiv“ –

„Steuergespräche mit der EU laufen weiter“

Die EU hat zwar mehrere Verhandlungen mit der Schweiz gestoppt, aber nicht alle. Im Steuerdossier finden noch diese Woche weitere Gespräche statt.

“NZZ”, vom 13.02.2014; von Markus Häfliger, Bern; Link: http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/steuergespraeche-mit-der-eu-laufen-weiter-1.18242082

Text (Auszug):

Strom, Forschung, Studentenaustausch: Serienweise hat die EU seit Sonntag [09.02.2014] Verhandlungen mit der Schweiz sistiert. Doch jetzt zeigt sich, dass die EU die Verhandlungsstopps selektiv anwendet: Die Gespräche über die Revision des Zinsbesteuerungsabkommens setzt sie fort und schickt dafür sogar Experten in die Schweiz. Am Donnerstag [13.02.2014] findet eine weitere Gesprächsrunde mit einer EU-Delegation statt, wie Mario Tuor vom Staatssekretariat für internationale Finanzfragen bestätigt.

Rhoenblicks Kommentar:

Muss das sein?

Das EFD entwickelt einen unheiligen Aktivismus – im Schatten der „Stopp der MASSEN-Einwanderung“ will das EFD unserem Land nicht dienliche der EU, der OECD entgegenkommende Vereinbarungen abschliessen.

Die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Unionimage001 (umgangssprachlich Bilaterale) wurden in Kraft gesetzt,um die Beziehungen zwischen der Schweiz und den Mitgliedern der Europäischen Union (EU) auf politischer, wirtschaftlicher und auch kultureller Ebene zu regeln. Nach den ersten bilateralen Abkommen 1957 mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion), wurden verschiedene Verträge abgeschlossen, um auch ohne eine Mitgliedschaft der Schweiz in der Europäischen Union wirtschaftliche und politische Themen mit ihr bestimmen zu können.

Vertragspartner der Schweiz waren dabei die Europäischen Gemeinschaften als Teil der EU, da die EU bis zum Vertrag von Lissabon 2009 keine eigene Rechtspersönlichkeit besaß.

Die Schweizer Bundesverwaltung bezeichnet die einzelnen Bestandteile der „bilateralen Abkommen” als „sektorielle Abkommen Schweiz–EU”.

Heute sind das Freihandelsabkommen von 1972, das Versicherungsabkommen von 1989 sowie die sieben bilateralen Abkommen von 1999 („Bilaterale Abkommen I”) und die Abkommen von 2004 („Bilaterale Abkommen II”) bedeutsam.

Quelle: „Wikipedia“; Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Bilaterale_Vertr%C3%A4ge_zwischen_der_Schweiz_und_der_Europ%C3%A4ischen_Union#Bilaterale_Vertr.C3.A4ge_II

Bilaterale Verträge I

Freizügigkeitsabkommen

1. Übergangsregelung

2. Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen

3. Abkommen über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens

4. Abkommen über den Landverkehr

5. Abkommen über den Luftverkehr

6. Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen

7. Rahmenabkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (Forschungsabkommen)

4. Abkommen über den Landverkehr

[Originaltext; Link: http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19994647/index.html

zudem:

http://doc.rero.ch/record/11461/files/Aufsatz35.pdf ]

Das Landverkehrsabkommen (LVA), welches frühere Regelungen ablöste, brachte eine Harmonisierung der schweizerischen und der gemeinschaftsrechtlichen Regelungen über den Strassenverkehr. Das LVA „stellt einen schwierigen Interessenausgleich zwischen den Beteiligten dar“. So wurde die Schweiz unter anderem verpflichtet, nach einer schrittweisen Übergangsfrist Lastwagen bis 40 Tonnen (zuvor 28 t) Gesamtgewicht (Euro-Brummis) zuzulassen; durch EG-Verordnung 2888/2000 teilte die EU die LKW-Kontingente unter den Mitgliedstaaten auf. Im Gegenzug erhielt die Schweiz das Recht, für eine Transitfahrt Transitgebühren in Form einer leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe zu erheben, wovon man sich in der Schweiz eine Steuerungswirkung und eine Verlagerung des Gütertransitverkehrs von der Strasse auf die Schiene erhoffte. Zugleich wurde die Schweiz verpflichtet, neue Eisenbahntunnel (Gotthard, Lötschberg) zu bauen. Auf diese Weise sollte das Ziel des LVA, „eine Entlastung des Verkehrs über den Brenner unter gleichzeitiger Verlagerung von Gütertransit durch die Schweiz auf die Schiene“ erreicht werden.

Als flankierende Massnahme erliess die Bundesversammlung ein befristetes Bundesgesetz zur Verlagerung des alpenquerenden Güterschwerverkehrs auf die Schiene. In diesem wurde die Zielgrösse für den auf den Transitstrassen verbleibenden alpenquerenden Güterschwerverkehr von 650.000 Fahrten pro Jahr festgelegt, die spätestens zwei Jahre nach der Eröffnung des Lötschbergbasistunnels im Jahre 2008 erreicht werden sollten. Zudem wurde der Bundesrat ermächtigt, Massnahmen zu treffen, welche zur Erreichung des Verlagerungsziels beitragen.

Quelle: „Wikipedia“; Link:http://de.wikipedia.org/wiki/Bilaterale_Vertr%C3%A4ge_zwischen_der_Schweiz_und_der_Europ%C3%A4ischen_Union#Abkommen_.C3.BCber_den_Landverkehr

 Transitanteile für Österreich, Schweiz und Frankreich von 2005 (keine jüngeren Angaben gefunden): Innerhalb dieses so abgegrenzten zentralen alpenquerenden Lkw-Verkehrs ist der eigentliche Transitanteil recht unterschiedlich: Er betrug 2005 in Österreich 88% (also nur Reschenpass und Brenner), in der Schweiz 63% (Großer Sankt Bernhard, Simplonpass, Sankt Gotthard, San-Bernardino-Pass) und in Frankreich nur 26% (Mont Cenis / Fréjus, Mont-Blanc-Tunnel).

 „Alpeninitiative“ von 1994:

Die Güter im alpenquerenden Transitverkehr gehören nicht auf die Strasse, sondern auf die umwelt- und menschenfreundlichere Schiene – denn der Schutz der Alpen und der Bevölkerung in Uri, Tessin und Wallis vor Lärm und Gestank geht vor.

Die maximale Zahl von Lastwagen, die durch die Schweizer Alpen fahren dürfen, wurde damals festgelegt. Ab 2004 sollten es jährlich höchstens noch 650’000 sein.

Allerdings, 2011 querten 1,25 Millionen die Schweizer Alpen, also fast doppelt so viele wie erlaubt.

Kündigung der Bilateralen I:

Das Landverkehrsabkommen fällt weg

Quelle. „Weltwoche“ Nr. 08/14, vom 22.02.2014; „Schweizer Trümpfe“; von Alex Reichmuth;

Link:  http://www.weltwoche.ch/weiche/hinweisgesperrt.html?hidID=550550

Konsequenzen:

Die EU profitiert nicht mehr von den grosszügigen Transitbedingungen.

(wichtigste Transitroute: Gotthard), denn

·         Alpen-Strassentunnels:

Die Schweiz kann bei der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA, seit 2001) ausländische Camions stärker belasten [bisher: gleiche Belastung von in- und ausländische Camions].

Umfahrung der Schweiz auf der österreichischen Brenner- oder der französischen Fréjus-Route ist deutlich teurer.

Zudem: es queren bedeutend mehr Camions die Schweizer Alpen als mit der EU vertraglich vereinbart. Bis jetzt hat die Schweiz ein Auge / beide Augen zugedrückt.

Forderungen der „ASTAG“: Neuverhandlungen mit der EU. Ins Landverkehrsabkommen mit der EU müsse eine Richtgrösse von 300 Kilometern eingebaut werden, ab dem alpenquerende Transporte auf die Schiene verlagert würden, sofern sie für die Bahn geeignet seien. Denn, der Inlandverkehr sei «Schikanen» vor allem vor dem Gotthardstrassentunnel ausgesetzt.

·         „Rollende Landstrasse“(Bahnverlad von Lastwagen – Gotthard-Basistunnels

Schweiz kann Subventionen streichen [bisher: CHF 350/Camions].

·         Zudem. Schweiz will 120 Millionen Euro an den Ausbau der italienischen Luino-Strecke zahlen

damit dort vier Meter hohe Güterzüge passieren können.

Total zahlt die Schweiz Italien 230 Millionen Franken Kredit, um den Vier-Meter-Korridor auf grenznahen Strecken zu verwirklichen.

·         Die Schweiz zahlt Frankreich 250 Millionen Franken an TGV-Strecken.

·         Die Schweiz wird Deutschland 50 Millionen Franken für die Elektrifizierung der deutschen

Bahnstrecke Lindau–Geltendorf [im Landkreis „Landsberg am Lech“, im Regierungsbezirk „Oberbayern“; Richtung München] zahlen.

·         Die Schweiz zahlt an den Bau von Umlade-Terminals in EU-Ländern.

·         Da Deutschland / die Deutsche Bahn (DB) das zur Verfügung stehende Geld im Stuttgart 21-

Bauvorhaben verlocht, wird die Schweiz auch Deutschland mit Geld unterstützen müssen, damit die Rheintallinie aus Frankfurt Richtung Basel zeitgerecht ausgebaut werden kann.

·         Zukünftige Probleme mit der EU:

Analysen über Gigaliner in der Schweiz

Link: http://www.astra.admin.ch/themen/schwerverkehr/04298/index.html?lang=de

In der EU gibt es Bestrebungen, Länge und Gewicht von Fahrzeugen auf maximal zulässige 25,25 Meter und 60 Tonnen zu erhöhen und damit sogenannte Gigaliner im internationalen Verkehr innerhalb des EU-Raumes zuzulassen. Sollte sich die Europäische Kommission dazu entschliessen, …

[die EU-Kommission wird sich dazu entschliessen müssen – in den EU-Staaten ist der Lastkraftwagen –Verkehr dominant!]

… die Vorschriften entsprechend anzupassen, könnte die Schweiz trotz breiter politischer Ablehnung der Zulassung von Gigalinern in der Schweiz unter Druck geraten, ihre Längen- und Gewichtslimiten für Fahrzeugkombinationen des schweren Sachentransportes ebenfalls anzupassen und damit Gigaliner ganz oder teilweise auch in der Schweiz zuzulassen. Die vorliegenden technischen und verkehrsmässigen Analysen zeigen die mit einer Zulassung von Gigalinern verbundene Problematik auf und liefern der Politik für allfällige Diskussionen mit der EU objektive und nachvollziehbare Beurteilungs- und Argumentationsgrundlagen.

Statistische Grundlagen:

Alpenquerender Güterverkehr (AQGV)

Link: http://www.astra.admin.ch/themen/schwerverkehr/00250/index.html?lang=de

1,218 795 Millionen Lastwagen sind im Jahr 2012 über die Alpenstrassen gefahren. Das sind 3,2 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Seit dem Jahr 2003 bewegt sich die Zahl stets im Bereich von 1,25 Millionen. 2012 waren es nun 1,218 Millionen. Das entspricht einer Abnahme von genau 39 699 LKW bzw. 3,2 Prozent gegenüber 2011. Diese Abnahme darf im Schwankungsspektrum der vergangenen Jahre betrachtet werden. An allen Alpenübergängen ist ein Rückgang verzeichnet worden, ausser am Simplon im Kanton Wallis. Dort passierten im 2012 rund 85 000 Lastwagen, was gegenüber dem Vorjahr einer Zunahme von 6,7 Prozent entspricht. Mit Abstand klarer Spitzenreiter ist seit Jahren der Gotthard-Strassentunnel. Hier wurden allerdings 3,3 Prozent weniger LKW-Verkehr registriert als im Vorjahr.

Unser Bundespräsident,image001

Didier Burkhalter wächst von Stunde zu Stunde immer mehr in seine Aufgabe hinein frei und frank für unser Land einzutreten.

Merci, mon Président de la Conféderation suisse, merci!