Nach den Landtagswahlen in Baden-Württemberg – Stimmenanteil der Arbeiter in den Parteien:
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Mehr Kriminalität von Flüchtlingen im Südwesten
„Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom Freitag, den 17.03.2017
rso. STUTTGART, 16. März. Die Zunahme der Kriminalität von Flüchtlingen in Baden-Württemberg macht der Polizei, dem Landeskriminalamt sowie Innenminister Thomas Strobl (CDU) zunehmend Sorge. Obwohl die 167000 Flüchtlinge an der Wohnbevölkerung in Baden-Württemberg nur einen Anteil von 1,5 Prozent haben, ist ihr Anteil an den Tatverdächtigen mit 10,5 Prozent derzeit überproportional hoch. Das ergibt sich aus der aktuellen Polizeilichen Kriminalitätsstatistik, die der Innenminister am Donnerstag vorstellte. Verstöße gegen ausländerrechtliche Straftatbestände sind aus diesen Zahlen schon herausgerechnet.
Die Zahl der Straftaten unter Flüchtlingen ist von 2015 auf 2016 um 140 Prozent gestiegen. Von 250000 Tatverdächtigen im Jahr 2016 waren 143000 Deutsche und 107000 Nichtdeutsche. 42 Prozent der Tatverdächtigen sind also Ausländer. Bei syrischen Flüchtlingen hat sich bei Körperverletzungsdelikten die Zahl der Verdächtigen von 2015 auf 2016 vervierfacht. Allerdings werden 60 Prozent der Straftaten, die Flüchtlinge begehen, in Unterkünften begangen, nur 40 Prozent in der Öffentlichkeit. Meistens handelt es sich um Diebstähle, Drogen- oder Körperverletzungsdelikte oder um das Erschleichen von Beförderungsleistungen. Die Opfer der kriminellen Flüchtlinge sind zu 80 Prozent andere Flüchtlinge. „Unter den Flüchtlingen befinden sich überproportional viele junge Männer, und es handelt sich größtenteils auch um Armutsdelinquenz. Wir wollen mit diesen Zahlen nicht diskriminieren, nicht dramatisieren, aber auch nicht bagatellisieren“, sagte Martin Jäger (CDU), Staatssekretär im Landesinnenministerium.
In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Fraktion hat das Innenministerium kürzlich auch Zahlen zu den Polizeieinsätzen in Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEA) genannt: Während es in den Jahren 2014 und 2015 etwa fünf Polizeieinsätze pro Tag in einer der rund 15 Erstaufnahmeeinrichtungen gab, waren es 2016 nach Angaben des Innenministeriums 18 pro Tag. Insgesamt waren es 2016 5668 Polizeieinsätze. Bei der Gesamtzahl der Straftaten gab es erstmals seit 2012 wieder einen Rückgang: Etwa 609000 Straftaten sind im Südwesten im vergangenen Jahr registriert worden, gut 60 Prozent davon wurden aufgeklärt. Das ist ein Rückgang von 1,3 Prozent. Die Zahl der Wohnungseinbrüche entwickelt sich ebenfalls positiv, sie hat um 9,5 Prozent abgenommen.
Verrat an den Interessen des Landes Baden-Württemberg
Der Vorsitzende des EnBW-Untersuchungsausschusses, MdL, früherer Landesminister, Jurist(!) Ulrich Müller, „Ober-Werte-Hochhalter“ von der CDU hat Akten des Untersuchungsausschusses der untersuchten Person, seinem Parteifreund Stefan Mappus, gescheiterter Ministerpräsident übergeben. Konkret wird der ‚Fragenkatalog an die EdF‘ genannt. Die Vermutung steht im Raum, ob Müller nicht auch den ‚Fragenkatalog an Mappus‘ dem Mappus übergeben hat. Das ist kein Kavaliersdelikt, keine „Hintenherumserei“, kein „Bärendienst“. Nein – das ist schlicht und einfach Verrat an den Interessen des Landes Baden-Württemberg. Der Untersuchungsausschuss hat die Aufgabe – und die Pflicht(!) – den Komplex Mappus/EdF/Notheis aufzuklären und die Frage zu beantworten, in welchem Ausmaß das Land Baden-Württemberg durch die Machenschaften von Mappus zu Schaden gekommen ist.
Müller muss nicht nur als Vorsitzender zurücktreten und aus dem Untersuchungsausschuss austreten, nein – er hat auch den Landtag zu verlassen und zwar sofort – nicht „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. Die CDU ist gut beraten, wenn sie den Mappus endlich aus ihren Reihen ausschließt, der selbst ja „gute Lust hat, aus diesem Scheiß-Verein auszutreten“. Grüne sprechen davon „Müllers Vorgehen auf rechtliche und strafrechtliche Konsequenzen zu prüfen“. Da gibt es nichts „zu prüfen“; Herr Müller ist anzuzeigen. Der Landtag ist gefordert: lässt er es beim „Bärendienst“, bei der „Hintenherumserei“ bewenden, dann macht er sich der parteienübergreifenden Kumpanei schuldig. Die Achtung der Wählerinnen und Wähler vor den Politikern würde noch geringer.
Die Staatsanwaltschaft sieht keinen Grund zu Ermittlungen, berichtet die „Stuttgarter Zeitung“. Immerhin – beim ähnlich gelagerten Skandal von 2004 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die Grünen-Abgeordnete Heike Dederer gegen eine Geldauflage ein, gemäss §153a Abs. 1 StPO: „Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Als Auflagen oder Weisungen kommen insbesondere in Betracht.“