Archive für den Monat: Dezember, 2017

Lüneburger Gymnasium:

Nach Kritik einer Muslimin verlegt Schule die Weihnachtsfeier unter dem Vorwand des „Kompromisses“

Muslimin beschwert sich wegen christlicher Lieder
Quelle: „t-online.de“ vom Dienstag, den 19.12.2017, 18:44 Uhr | apa, t-online.de
Keine offizielle Weihnachtsfeier mehr: Die Veranstaltung wurde auf einen Nachmittag verlegt.
Eine muslimische Schülerin hatte sich über die Weihnachtsfeier im Rahmen des Unterrichts beschwert. Nach langen Diskussionen hat sich ein Gymnasium in Lüneburg jetzt dazu entschieden, die Veranstaltung zu verschieben – in die Freizeit.
Die Weihnachtslieder auf der Feier seien „mit ihrem Glauben nicht vereinbar“, äußerte eine muslimische Schülerin im vergangenem Jahr. Die Schulleitung am Johanneum Lüneburg reagierte nun mit einer Absage des sonst verpflichtenden Termins während der Unterrichtszeit und verschob ihn. Die Teilnahme am Nachmittag sei nun freiwillig, berichtet der NDR.
Schulsprecherin: Kompromiss ist schwierig
[es hat da gar nicht um einen „Kompromiss zu gehen – wie, wenn eine Atheistin das Gleiche gefordert hätte: da hätte sich dieses Gymnasium auf die christlichen Ideale der Schule berufen.]
Das ist keine Kompromissfähigkeit, das ist Feigheit!
Die Schulsprecherin sagte dem Sender, dass es schwierig sei „einen Kompromiss einzugehen“, weil man andere Religionen nicht ausgrenzen wolle. Die Verschiebung sei eine Entscheidung, mit der die Schulleitung leben könne. Außerdem sei im niedersächsischem Schulgesetz fest verankert, dass starke Überzeugungen von Religion kein Teil des Unterrichts sein sollten und Rücksicht auf Andersdenker genommen werden sollte.
Die Landesschulbehörde Niedersachsens reagierte mit der Stellungnahme, dass christliche Lieder im Unterricht grundlegend kein Problem seien, sofern die Gestaltung keinen „Charakter eines Gottesdienstes“ annehme. Jede Schule könne selbst bestimmen, wie die Regelung umgesetzt werde.
Lesen Sie zu diesem Thema auch den Text unserer Kolumnistin Lamya Kaddor: Lasst das Christkind in Ruhe!
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Es ist nicht alles Gold was glänzt. Hier im übertragenen wie im eigentlichen Sinne des Wortes.
Vincenz war mir schon seit langem zu gerissen, ja unheimlich.

Pierin Vincenz tritt als Helvetia-Präsident ab

Quelle: „Bilanz“
Foto; Link: https://cdn.bilanz.ch/sites/default/files/styles/16x9_1130/public/vincenz-raiffeisen.jpg

„Pierin Vincenz: Übernahm das Helvetia-Präsidentenamt im Oktober 2015; Quelle: Keystone“

Der ehemalige Raiffeisen-Chef und einstige Vorzeigebanker Pierin Vincenz gibt das Präsidium beim Versicherer Helvetia ab. Der Grund ist die Mehrheitsbeteiligung bei Investnet.

Der ehemalige Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz tritt als Verwaltungsratspräsident bei Helvetia zurück, wie die Versicherung am Montag mitteilte. Der Grund: Das laufende Verfahren der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) gegen ihn dauert an.

In den letzten Tagen sei klargeworden, dass sich das Verfahren nicht beschleunigen lasse und damit bis zur kommenden Generalversammlung von Helvetia im April 2018 nicht abgeschlossen sein werde, liess sich Vincenz zitieren.

«Die anhaltende Unsicherheit und die medialen Begleiterscheinungen haben mich deshalb bewogen, im Interesse des Unternehmens per sofort zurückzutreten.» Helvetia sei von der Untersuchung nicht betroffen. Die Untersuchung stehe in keinem Zusammenhang mit Vincenz‘ Tätigkeit bei der Versicherung, heisst es weiter.

Der Verwaltungsrat bedauerte den Entscheid. Neue Präsidentin wird die bisherige Vizepräsidentin Doris Russi Schurter. Sie wird die Amtsgeschäfte bis zur Wahl einer definitiven Nachfolge an der ordentlichen Generalversammlung im April 2018 führen.
Verfahren wegen Interessenskonflikten

Die Finma hat das Verfahren gegen Vincenz wegen Interessenskonflikten eingeleitet. Vincenz war von 1999 bis im September 2015 Chef der Raiffeisen Gruppe. Danach übernahm er das Verwaltungsratspräsidium der Versicherung Helvetia.

Im Oktober wurde bekannt, dass die Finma ein Verfahren zu Corporate-Governance-Themen bei der Raffeisen Gruppe eingeleitet hatte. Das Verfahren gegen Raiffeisen dreht sich um die Mehrheitsbeteiligung Investnet.

Laut früheren Aussagen des jetzigen Raiffeisen-Chefs Patrik Gisel stehen nach einem eigenen Governance-Check die Entscheidungsprozesse, die zu der Beteiligung geführt haben, im Fokus. Es gehe darum, wie die Verträge gestaltet und aufgegleist wurden, sagte Gisel im Interview mit der «Finanz und Wirtschaft». Die heute verantwortlichen Personen von Raiffeisen Schweiz stünden nicht im Fokus dieser Untersuchung.

Investnet berät kleine und mittlere Unternehmen und versorgt sie mit Investitionskapital. Vincenz hält privat einen Anteil von 15 Prozent an der Raiffeisen-Tochter Investnet.

Weitere Untersuchung durch Aduno

Vor drei Tagen wurde bekannt, dass auch die Kreditkartengesellschaft Aduno die Geschäfte von Vincenz unter die Lupe nimmt. Der Verwaltungsrat von Aduno beauftragte eine auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Zürcher Anwaltskanzlei mit einer Untersuchung gewisser Akquisitionen der Aduno Gruppe.

Aduno ist im Geschäft mit bargeldlosen Zahlungen, Kleinkrediten und Leasing tätig. Bis Juni 2017 sass Vincenz in deren Aufsichtsgremium. Der ehemalige Raiffeisen-Chef war dort lange Jahre Verwaltungsratspräsident. Raiffeisen ist mit 25,5 Prozent der Anteile grösste Aduno-Aktionärin.

(sda/ccr)

Peinlich – aber wahr: Die Europäische Union verweigert der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ihre Unterschrift. Würde hierzulande irgend jemand Gleiches der Schweiz anraten, er würde Zetermordio ernten, als Populist und Rechtsstaat-Verräter schärfstens disqualifiziert.

So wahr diese Unterschriftsverweigerung der EU ist, so beharrlich wird sie gegenüber der Öffentlichkeit verschwiegen. Befohlen wurde der EU der Nicht-Beitritt zur EMRK durch den EU-Gerichtshof. Das Verbot entspringt dessen Dogma, dass es neben ihm kein gleichwertiges oder gar übergeordnetes Gericht geben darf – auch dann nicht, wenn dieses «bloss» für Menschenrechtsfragen höchste Autorität beansprucht.

Bekanntlich verlangt die EU von der Schweiz den Abschluss eines Rahmenvertrags (EU-Juncker tarnt ihn als «Freundschaftsvertrag»). Darin habe sich die Schweiz dem EU-Gerichtshof als oberstem, unanfechtbarem Justizorgan zu unterstellen, wenn Meinungsverschiedenheiten zur Auslegung bilateraler Verträge aufkommen.

Weil Unterwerfung unter fremde Richter dem Schweizer Souverän nicht zumutbar ist, zauberte Bundesrätin Doris Leuthard eine «Alternative» aus ihrem Hut: Das Efta-Gericht soll statt des EU-Gerichtshofs über die Schweiz Urteile fällen. Dort sei die Schweiz als Efta-Mitglied dabei. Nichts mehr von fremden Richtern…

Was Bundesrätin Leuthard da sagt, geht bedenklich an der Wahrheit vorbei: Ins dreiköpfige Efta-Gericht können ausschliesslich EWR-Mitglieder (Norwegen, Island, Liechtenstein) je einen Richter delegieren. Die Schweiz ist nicht dabei. Zwar ist der derzeitige Präsident Schweizer. Abgeordnet wurde er aber von Liechtenstein. Er vertritt die Interessen Liechtensteins in diesem Gericht, nicht die schweizerischen.

Warum dürfen nur EWR-Mitglieder Richter ins Efta-Gericht abordnen? Weil nur der EWR den EU-Gerichtshof als höchste Gerichtsautorität in Europa anerkennt. Richter aus EWR-Staaten sind damit in die von der EU zwingend vorgegebene Hierarchie eingebunden. Nur dank seiner Unterstellung unter den EU-Gerichtshof wird das Efta-Gericht von der EU geduldet.

Wenn Bundesrätin Leuthard diese Zweitrangigkeit des Efta-Gerichts unterschlägt, macht sie sich schlimmer Desinformation schuldig. Moderner: Sie verbreitet Fake News.